Hinweise für Verkäufer

Die folgenden Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Bitte wende dich bei konkreten Fragen an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG)

Wenn du einen gebrauchten Sattel privat verkaufst, handelt es sich in der Regel um ein sogenanntes privates Veräußerungsgeschäft. Für bewegliche Gegenstände wie Reitsättel gilt:

  • Gewinne aus dem Verkauf sind steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr vergangen ist (Spekulationsfrist).
  • Liegt der Verkauf innerhalb eines Jahres nach dem Kauf, ist der Gewinn nur steuerpflichtig, wenn er zusammen mit anderen privaten Veräußerungsgewinnen die Freigrenze von 1.000 € pro Jahr überschreitet (ab 2024).
  • Da gebrauchte Sättel in der Regel unter dem Einkaufspreis verkauft werden, entsteht meist kein steuerpflichtiger Gewinn.

Wann wird es gewerblich?

Ein privater Verkauf kann als gewerblich eingestuft werden, wenn bestimmte Merkmale zutreffen:

  • Regelmäßiger Handel: Du kaufst und verkaufst wiederholt Sättel mit Gewinnerzielungsabsicht.
  • Planmäßiges Vorgehen: Du betreibst den Handel systematisch, z. B. mit eigenem Lager oder professioneller Vermarktung.
  • Erheblicher Umfang: Ab ca. 30–40 Verkäufen pro Jahr auf Online-Plattformen kann das Finanzamt von Gewerblichkeit ausgehen.

Einzelne Verkäufe deines eigenen, gebrauchten Sattels sind in aller Regel unproblematisch.

Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)

Als Privatverkäufer bist du nicht umsatzsteuerpflichtig. Deshalb erscheint auf dem Sattel-Checker Marktplatz bei Festpreisen der Hinweis „Privatverkauf, keine MwSt."

Solltest du gewerblich handeln, gelten je nach Umsatz die Kleinunternehmerregelung (bis 25.000 € Jahresumsatz, ab 2025) oder die reguläre Umsatzsteuerpflicht.

Plattformsteuertransparenzgesetz (PStTG)

Seit dem 1. Januar 2023 sind digitale Plattformbetreiber nach dem Plattformsteuertransparenzgesetz (PStTG) verpflichtet, bestimmte Informationen über Verkäufer an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden.

Die Meldepflicht greift, wenn ein Verkäufer auf einer Plattform in einem Kalenderjahr:

  • Mehr als 30 Verkäufe tätigt, oder
  • Mehr als 2.000 € Erlöse erzielt.

Unterhalb dieser Schwellen besteht keine Meldepflicht für den einzelnen Verkäufer. Die Plattform (Sattel-Checker) prüft dies und kommt ihren gesetzlichen Pflichten nach.

Was musst du als Verkäufer beachten?

  • Beschreibe deinen Sattel ehrlich: Zustand, Alter und Mängel korrekt angeben.
  • Bewahre Belege auf: Kaufbeleg des Sattels für eventuelle Rückfragen des Finanzamts.
  • Kein Widerrufsrecht bei Privatverkauf: Als Privatperson bist du nicht verpflichtet, ein Widerrufsrecht einzuräumen (anders als gewerbliche Verkäufer).
  • Gewährleistungsausschluss: Bei Privatverkäufen kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden – wir empfehlen, dies in der Beschreibung zu erwähnen.

Gebühren beim sicheren Verkauf

Wenn du als Verkäufer den sicheren Verkauf aktivierst, können Käufer direkt über Sattel-Checker bezahlen. Dafür fällt eine Servicegebühr von 5 % an, die von deinem Erlös abgezogen wird.

  • Für Käufer: Keine zusätzlichen Gebühren – du zahlst den angezeigten Preis und genießt Käuferschutz mit Geld-zurück-Garantie.
  • Für Verkäufer: 5 % Servicegebühr auf den Verkaufspreis für sichere Zahlungsabwicklung und automatische Auszahlung.
  • Ohne sicheren Verkauf: Keine Gebühren – Käufer und Verkäufer regeln Zahlung und Versand eigenständig.

Zusammenfassung

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Einzelner Privatverkauf: In der Regel steuerfrei, keine MwSt.

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Freigrenze: Gewinne unter 1.000 €/Jahr (bei Verkauf innerhalb 1 Jahr) sind steuerfrei.

PStTG-Meldung: Ab 30 Verkäufen oder 2.000 € Erlösen/Jahr meldet die Plattform an das BZSt.

Stand: März 2026 · Keine Rechts- oder Steuerberatung.